Ab 1. April 2017 tritt der Manipulationsschutz in Kraft. Was das genau für unsere Kunden bedeutet, haben wir hier kurz zusammengefasst.
Vorab können Sie sich ein Video des BMF ansehen, um die Schritte zu veranschaulichen: VIDEO
- Unsere Kunden bekommen die Sicherheitseinrichtung und uns zugestellt. Dies ist in den meisten Fällen ein USB-Stick mit einem Chip des Vertrauensdiensteanbieter (VDA) – meist die Firma „a-trust“.
WICHTIG: Dies sind nur EINMALIGE Kosten – KEINE monatlichen Zusatzkosten (die zum Beispiel andere Kassenhersteller einfordern, wenn die Sicherheitseinrichtung durch Drittanbieter implementiert wird – z.B. EFSTA, fiskaltrust, …). - GRATIS Programmupdate, um die Anforderungen zu erfüllen.
- Der Kunde/Steuerberater muss bei FinanzOnline die Kasse(n) und die Sicherheitseinrichtung(en) registrieren
WICHTIG: Dem Finanzamt werden KEINE Umsätze automatisch gemeldet! - Der Kunde muss die Sicherheitseinrichtung in Betrieb nehmen. Dies geschieht mit einem Startbeleg je Kasse.
Anforderungen an die Registrierkasse, die „POS2GO“ in der neuen Version unterstützt.
- Jede Registrierkasse muss über ein Datenerfassungsprotokoll (DEP) und einen Drucker zur Erstellung oder eine Vorrichtung zur elektronischen Übermittlung von Zahlungsbelegen verfügen.
- Jede Registrierkasse muss über eine geeignete Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung mit einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit verfügen. Mit einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit können auch mehrere Registrierkassen verbunden sein.
- Jede Registrierkasse muss mit dem frei verfügbaren Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 ausgestattet sein, um die für den maschinenlesbaren Code erforderlichen Verschlüsselungen durchführen zu können.
- Jeder Registrierkasse muss eine eindeutige Kassenidentifikationsnummer im Unternehmen zugeordnet werden.
- Die Registrierkasse darf keine Vorrichtungen enthalten, über die das Ansteuern der Sicherheitseinrichtung umgangen werden kann.
- Die Nutzung einer Registrierkasse durch mehrere Unternehmer ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass jeder Unternehmer ein ihm zugeordnetes Zertifikat verwenden und die Registrierkasse für jeden Unternehmer ein gesondertes Datenerfassungsprotokoll führen kann.
- Weitere Details siehe RIS