[:de]Als Unterstützung zur Finanzierung der vorgeschriebenen Systeme (Anschaffung oder Umrüstung) ist beim Betriebsfinanzamt eine Prämie in der Höhe von 200 Euro pro Kassensystem (maximal aber 30 Euro pro Erfassungseinheit) vorgesehen. Die Prämie kann bei der jeweiligen Steuererklärung (Beilagenformular E 108c) geltend gemacht werden, wird dem Abgabenkonto gutgeschrieben und stellt keine Betriebseinnahme dar – das heißt, sie ist steuerfrei. Für die Inanspruchnahme müssen die Ausgaben jedoch vor dem 1. Jänner 2017 erfolgen. Die Anschaffungskosten bzw. die Umrüstkosten sind nicht über mehrere Jahre zu verteilen, sondern können sofort im Jahr des Aufwands in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Ihr IWAASS Team[:en]Als Unterstützung zur Finanzierung der vorgeschriebenen Systeme (Anschaffung oder Umrüstung) ist beim Betriebsfinanzamt eine Prämie in der Höhe von 200 Euro pro Kassensystem (maximal aber 30 Euro pro Erfassungseinheit) vorgesehen. Die Prämie kann bei der jeweiligen Steuererklärung (Beilagenformular E 108c) geltend gemacht werden, wird dem Abgabenkonto gutgeschrieben und stellt keine Betriebseinnahme dar – das heißt, sie ist steuerfrei. Für die Inanspruchnahme müssen die Ausgaben jedoch vor dem 1. Jänner 2017 erfolgen. Die Anschaffungskosten bzw. die Umrüstkosten sind nicht über mehrere Jahre zu verteilen, sondern können sofort im Jahr des Aufwands in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Ihr IWAASS Team[:]